
Konditionen
Honorar:
Als staatlich approbierte psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie bin ich im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) eingetragen. Hieraus ergibt sich, dass ich Ihnen auch ohne eine Kassenzulassung eine gleichwertige Behandlung anbieten kann.
Bei der Abrechnung meiner Leistungen orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die verlinkte Auflistung enthält alle relevanten Ziffern der GOP. Der Abrechnungssatz für eine Sitzung kann zwischen dem 2,3-fachen und dem 2,8-fachen Satz liegen.
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die genauen Konditionen unterscheiden sich jedoch zwischen den Versicherungen. Bitte klären Sie Ihre individuellen Versicherungskonditionen deswegen vor Therapiebeginn ab.
Auch Beihilfestellen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragstellung in der Regel. Beihilfeberechtigte des Bundes finden alle wichtigen Informationen und Formulare für die Antragstellung auf der Website des Bundesverwaltungsamtes. Landesbeamte von Mecklenburg-Vorpommern finden die entsprechenden Formulare auf der Website des Landesamts für Finanzen MV.
Wenn Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben, kann ich Sie im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens der DGUV behandeln. Hierfür ist eine Überweisung vom D-Arzt bzw. eine Verordnung durch die Berufsgenossenschaft erforderlich.